Regale-Express.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Internetseite www.regale-express.at ist ein Geschäftsbereich der 1A Betriebseinrichtungen OSGAR GmbH (im Folgenden meist 1A-OSGAR genannt), 1200 Wien, Dresdnerstraße 68. Für alle über diese Internetplattform abgewickelten Geschäfte ist die 1A-OSGAR der rechtmäßige Geschäftspartner. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen im Zuge einer Bestellung über www.regale-express.at. Die zum jeweiligen Geschäftsabschluss gültigen Lieferbedingungen sind im Internet unter http://www.regale-express.at jederzeit verfügbar. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Ungültigkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, wegfallende Regelungen gelten als durch jene gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten Vertragsrecht am nächsten kommen.

2. Kunden

Die unverbindlichen Angebote dieses Online-Kataloges gelten für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Institutionen. Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um Unternehmer handelt, oder sie sich als solche behandelt wissen wollen. Daher beschränken wir uns an dieser Stelle auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Der Kunde bestätigt, als Unternehmer tätig zu sein.

3. Vertragsabschluß

Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

4. Lieferung und Lieferzeit

Viele unserer Produkte sind „kurzfristig innerhalb weniger Tage ab Lager lieferbar“. Diese Waren sind im Onlineshop als Expresslieferprogramm gekennzeichnet und sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu unseren Lageröffnungszeiten abholbereit oder werden wahlweise, wenn so von Ihnen bei der Bestellung angegeben, gegen einen fix vereinbarten Kostenersatz binnen 48 Stunden zu Ihren angegebenen Warenannahmezeiten geliefert.

Die im Onlineshop und der Bestellbestätigung als Schnelllieferprogarmm angegebenen Produkte sind im Zeitraum von 7 - 14 Tagen ab Auftragsbestätigung nach Aviso unsererseits ab Lager Wien abholbereit oder werden wahlweise, wenn von Ihnen in der Bestellung so angegeben, ohne vorheriges Aviso zu Ihren in der Bestellung angegebenen Warenannahmezeit geliefert.

Die im Onlineshop als Standardlieferprogramm angegebenen Produkte sind im Zeitraum von 2 - 6 Wochen ab Auftragsbestätigung nach Aviso unsererseits ab Lager Wien abholbereit oder werden wahlweise, wenn von Ihnen in der Bestellung so angegeben, ohne vorheriges Aviso zu Ihren in der Bestellung angegebenen Warenannahmezeit geliefert.

Kann von Ihnen im Zuge der Bestellung keine den herkömmlichen Geschäftsgepflogenheiten angepasste Warenannahmezeit, d.h. Montag bis Donnerstag 08:00 - 17:00 und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, mit einer Mindestzeitspanne von 4 Stunden angegeben werden wird die Bestellung automatisch in eine Abholung ab Lager Regale-Express Wien Vereinbarung gewandelt.

Die Ware wird je nach Auftragsgröße mit einem mittelschweren LKW (7,5 t Nutzlast) angeliefert. Die Zufahrt zur Abladestelle muss ausreichend befestigt und ein zufahren sowie abladen für solch einen LKW möglich sein. Wir liefern, wenn nicht anders vereinbart Frei Haus abgeladen und wenn mittels Handhubwagen befahrbar und für den Fahrer zumutbar hinter die erste versperrbare Tür transportiert.

Der innerbetriebliche Warentransport ist bauseits und ohne finanzielle Belastung der 1A-Osgar durchzuführen.

Diese Lieferfristen beginnen mit Annahme der Bestellung, wurden jedoch Vorausleistungen des Kunden vereinbart erst mit Erbringen dieser Vorausleistung, üblicherweise Zahlungseingang. Sie beginnen von Neuem zu laufen oder können von uns anderweitig festgesetzt werden, wenn auf Wunsch des Bestellers Änderungen vereinbart werden.

Termine für vereinbarte Montagleistungen werden gesondert zwischen unserer Auftragsabwicklung und dem Kunden getroffen und von uns separat bestätigt. Wir sind jedoch bemüht die Montagearbeit, insbesondere bei Expressliefervereinbarungen gleich im Zuge der Lieferung bzw. kurzfristig danach durchzuführen, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Materialanlieferungen aus dem Schnelllieferprogramm bzw. dem Standardlieferprogarmm auch bei einer Montagevereinbarung mit 1A-Osgar üblicherweise ein- oder mehrere Tage vor der vereinbarten Monatge durchgeführt werden und die Übernahme der Ware und das sichere sowie ordnungsgemäße Lagern der Ware durch den Kunden zu erfolgen hat.

Im Übrigen sind unsere Lieferzeitangaben unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Die Lieferzeiten können durchaus auch kürzer sein. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir zusätzliche Teillieferungen vor – insbesondere dann, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen. Wird die schriftlich vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom nicht gelieferten Teil des Auftrags zurückzutreten. In diesem Fall erhält er geleistete Anzahlungen zinsfrei zurück. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die 1A-OSGAR Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören etwa nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten von 1A-OSGAR eintreten – hat die 1A-OSGAR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die hier bezeichneten Umstände sind auch dann von 1A-OSGAR nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Falls ein oder mehrere solcher Umstände eintreten, ist 1A-OSGAR berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann von 1A-OSGAR die Erklärung verlangen, ob 1A-OSGAR innerhalb angemessener Frist liefert, das Schweigen auf ein derartiges Verlangen gilt als Ablehnung. 1A-OSGAR ist in diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt in jedem Falle die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Zur Erfüllung unserer Liefervereinbarungen sind wir berechtigt, Teile bzw. den kompletten Auftrag an Subunternehmer zu vergeben.

5. Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, bestellte Waren oder Leistungen – auch in Teilen – abzunehmen.

Für Abholung ab Lager Wien bestellte und abhobereite Ware ist der Kunde verpflichtet binnen 7 Tagen nach Aviso, telefonisch oder an die in der Bestellung angegebene Mailadresse, abzuholen. Ansonsten ist die 1A-Osgar berechtigt eine Lagergebühr von 1% des Auftragswerts/Tag zu verrechnen.

Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung/Leistung oder dem Abruf in Verzug, ist 1A-OSGAR wahlweise berechtigt, anstelle der Vertragserfüllung, unter Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 33% des Kaufpreises oder den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen.

6. Preise

Die im Onlineshop angeführten Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer und wenn nicht anders angeführt einschließlich der handelsüblichen Verpackung. Die Verpackung ist auf das notwendige Maß begrenzt und in der Regel wiederverwendbar bzw. recyclebar. Für die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde selbst zu sorgen, wobei die gesamte von 1A-Osgar in Umlauf gesetzte Verpackung in Österreich unter der ARA-Lizenznummer 7933 entpflichtet ist.

7. Zahlungsbedingungen

Bei Auswahl auf Rechnung: Nach Lieferung bzw. Rechnungserhalt 10 Tage 2% Skonto; 20 Tage Netto. Bei Vorauskassa 5 Tage ab Vereinbarung der Vorauszahlung.

Sollte es für uns nicht möglich sein eine Kreditausfallsversicherung in Höhe der gesamten zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen und Bestellungen bei einem auf gewerbliche Kunden spezialisierten Kreditversicherer unserer Wahl zu erhalten werden wir Sie zu einer Vorauszahlung auffordern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein oder die Vorauszahlung nicht binnen 5 Tagen nach Aufforderung leisten (Zahlungseingang) gilt die Bestellung als durch uns nicht angenommen und verpflichtet uns zu keiner weiteren Leistung.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Gesamtschuld des Kunden vor. Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum auf den Kunden über. Der Wiederverkauf ist nur gestattet, wenn die Ware zur Gänze bezahlt ist. Ansonsten ist der Wiederverkauf ausgeschlossen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, 1A-OSGAR von gerichtlichen und außergerichtlichen Zugriffen unverzüglich zu verständigen. Sämtliche Kosten zur Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Mangels Zahlung erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden am Kaufgegenstand, und 1A-OSGAR ist berechtigt, dessen sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu fordern. Alle durch Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 1A-OSGAR ist berechtigt, zur Abdeckung der aufrecht bleibenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden den in Besitz genommenen Kaufgegenstand außergerichtlich freihändig zum Bestgebot, jedoch nicht unter dem durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ermittelten Schätzwert gegen Barzahlung zu veräußern oder selbst zu übernehmen. Der Schätzwert wird dem Kunden mitgeteilt, damit er binnen 14 Tagen Käufer namhaft machen kann, die den Kaufgegenstand – nicht unter diesem Schätzwert – gegen Barzahlung zu übernehmen bereit sind. Der Verwendungserlös wird dem Besteller nach Abzug aller Kosten einschließlich der Schätzung auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben und ihm wird ein allfälliger Überschuss nach Abdeckung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausbezahlt. Der Kunde kann sich bei Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes nicht darauf berufen, dass dieser für den Gewerbebetrieb unentbehrlich ist.

9. Gewährleistung

Auf unsere Produkte gewähren wir eine 5- jährige Qualitätsgarantie durch den Hersteller auf Material und Verarbeitung. Die Feststellung von Mängeln ist 1A-OSGAR unverzüglich – bei offensichtlichen Mängeln 5 Tage nach Lieferung, bei versteckten Mängeln 5 Tage nach deren Entdeckung – schriftlich zu melden. Die Behebung dieser Mängel kann nach Ermessen von 1A-OSGAR durch Reparatur, Teiletausch oder Neulieferung erfolgen. Die ersetzten Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von 1A-OSGAR über. Wir haften nicht für natürliche Abnützung, für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Überlastung, mangelhafte Bauarbeiten, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder ungeeigneten Baugrundes, für chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, die ohne Verschulden entstehen, ferner nicht für Verformungsschäden infolge Wärme- oder Kälteeinwirkung. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer von Ihnen angemessenen Frist fehl, können Sie angemessene Herabsetzung oder Änderung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer (Post, Frächter, Spediteur, Paketdienst, etc.) geht das Risiko auf den Kunden über. Auch wenn es sich um Teillieferungen handelt, und auch wenn 1A-OSGAR andere Leistungen wie Kostenübernahme der Zustellung, Anlieferung, Montage oder ähnliches übernommen hat. Um das Transportrisiko abzudecken, schließt 1A-OSGAR für Sie eine Versicherung ab. Bitte überprüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, vermerken Sie den Frachtschaden unbedingt am Lieferschein oder Frachtbrief, und senden Sie eine Kopie des Frachtbriefes per Fax sofort an OSGAR. Gelieferte Gegenstände, auch wenn beschädigt, sind zunächst vom Kunden zu übernehmen.

11. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, sind aus welchen Rechtsgrundlagen auch immer, sowohl gegen 1A-OSGAR als auch gegen dessen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden, wenn die Haftung auf einer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung beruht, die den Kunden vor dem Risiko solcher Schäden absichern soll.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Der Nachweis des Verschuldens bzw. der Nachweis des Vorliegens von grobem Verschulden obliegt dem Kunden.

In Hinblick auf Schadenersatzansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultieren, sind die Untersuchungs- und Rügevorschriften der §§ 377 und 378 UGB nach Maßgabe des Punktes 9 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend anzuwenden. Gleiches gilt für Ersatzansprüche aus Delikt und Verschulden beim Vertragsabschluss, wenn sich das schädigende Verhalten in einem Mangel der Sache niederschlägt. Auf keinen Fall erstreckt sich die Haftung auf Schäden infolge einer Mangelhaftigkeit der Leistung, wenn der Mangel bei sachgemäßer Untersuchung vor Beginn der Verarbeitung hätte entdeckt werden können.

Soweit Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Produkte von 1A-OSGAR resultieren, besteht keine Haftung. Eine Verwendung, die den technischen Spezifikationen der Produktinformation widerspricht, gilt jedenfalls als nicht bestimmungsgemäß.

12. Aufrechnung

Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen Ansprüche von 1A-OSGAR ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von 1A-OSGAR schriftlich anerkannt worden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Wien als Erfüllungsort. Für Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben, wird der Gerichtsstand bei dem in Wien sachlich zuständigen Gericht vereinbart. Auf die Geschäftsbeziehung ist österreichisches Recht anzuwenden.